GEAS-Reform: Bundesregierung einigt sich auf gemeinsame Position

Die Bundesregierung hatte bisher zu entscheidenden Punkten der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems, wie den Asylverfahren an den Außengrenzen, keine geeinte Position. Nun ist sie mit der aktuellen Einigung auf europäischer Ebene verhandlungsfähig. Angestrebt wird hier eine Verständigung unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis Juni, da­nach sollen die Verhandlungen mit dem EU-Parlament beginnen, um die Reform bis zum Ende der Legislaturperiode im Frühjahr 2024 abzuschließen.

Die Bundesregierung ist nach Medienberichten unter anderem grundsätzlich bereit, einem beschleunigten Asylverfahren an der EU-Außengrenze zuzustimmen. Dabei sollen die Betroffenen als nicht eingereist gelten. Die sogenannte Fiktion der Nicht-Einreise, die laut Kommissionsvorschlag bis zu sechs Monate dauern kann, wird sich realistisch nur mit Haft durchsetzen lassen. Betroffen sind in erster Linie Menschen aus Staaten mit einer “geringen” Anerkennungsquote. Familien mit Kindern sollen grundsätzlich ein herkömmliches Asylverfahren durchlaufen und von den Grenzverfahren ausgenommen sein.

Der Möglichkeit der Inhaftierung an den Außengrenzen stimmt die Bundesregierung nun grundsätzlich zu, wenn auch erst einmal nur als Ultima Ratio.

Die Bundesregierung einigt sich damit auf massive Restriktionen im Flüchtlingsschutz. Die Ampel entfernt sich zusehends von ihrer im Koalitionsvertrag versprochenen menschenrechtsbasierten Migrationspolitik. Ein restriktiver Kurs hat sich endgültig durchgesetzt.

 

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