Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte: Nur 7 Visa in 10 Monaten erteilt

Durch eine aktuelle Anfrage voon Clara Bünger (Die Linke) zum Stand der erteilten Härtefallvisa nach § 22 AufenthG im Rahmen der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wird immer deutlicher, dass die Regelung zu Härtefällen weitgehend nur auf dem Papier besteht.

Erst sieben Visa wurden in knapp 10 Monaten seit Inkrafttreten der Aussetzung erteilt. Demgegenüber stehen 4.787 Härtefallanzeigen, die der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zum Stichtag 15. Mai 2026 vorlagen.

In der großen Mehrzahl der Fälle sei danach bisher ein Härtefall im Sinne des § 22 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht festgestellt worden. 285 Fälle befänden sich noch in vertiefter Prüfung, so die Bundesregierung.

Von den sieben Visa, wurden fünf im Rahmen gerichtlicher Vergleiche erteilt.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Frage von Clara Bünger im Plenarprotokoll (PDF) der 79. Sitzung am 20.05.2026.

Zum gesamten Plenarprotokoll geht es hier.

Material

Am, 23. Juli 2025, wurde das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Was bedeutet die Aussetzung des Familiennachzugs für pädagogische Fachkräfte in der Begleitung der jungen Menschen? Wie können emotionale Stabilität ermöglicht werden und tragende Perspektiven erarbeitet werden? Wie können Fachkräfte in dieser Situation selbst gut für sich sorgen?

(Juli 2025)