Fachbeitrag: Kindgerechte Ausgestaltung des Asylverfahrens

Wann müssen oder können Kinder im Asylverfahren angehört werden? Was ist eine kindgerechte Anhörung und welche Rechtsgrundlagen gelten dabei? Wie muss das Verfahren beim BAMF und vor dem Verwaltungsgericht ausgestaltet sein?

Ein aktueller Fachbeitrag im Sammelband des Deutschen Kinderhilfswerk „Kindgerechte Justiz – Wie die Rechte von Kindern im Justizsystem verwirklicht werden können“ beschreibt sowohl das Asylverfahren für Kinder, die mit ihren Eltern oder zumindest einem Elternteil in Deutschland sind, als auch für unbegleitet eingereiste Kinder. Einleitend werden völker-, europarechtliche und nationale Rechtsgrundlagen dargestellt und anschließend erläutert, wie das behördliche Asylverfahren beim Bundesamt für Migration sowie das Verwaltungsgerichtliche Verfahren bezüglich Kindern ausgestaltet ist.

Abstract

Bei der Frage nach der Ausgestaltung des Asylverfahrens ist neben der Tatsache, dass es sich hier um Kinder handelt, für die an sich schon besondere Garantien gelten müssten, zu beachten, dass sich asylsuchende Kinder regelmäßig in einer besonderen Situation befinden: Schon kurz nach Ankunft in Deutschland sind sie mit einem höchst komplexen Behördenverfahren konfrontiert, hinzu kommt die Sprachbarriere. Aus ihren Heimatländern kennen sie oft keine funktionierenden Rechtssysteme und dass sie als Kinder eigene Rechte haben, die sie auch durchsetzen können, ist ihnen in der Regel unbekannt.

Dazu kommt die Erfahrung der Flucht und der fluchtauslösenden Ereignisse, die nicht selten zunächst eine Sprachlosigkeit der Betroffenen auslöst. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie groß die Herausforderung ist, Asylverfahren kindgerecht zu gestalten.

Der folgende Beitrag beschreibt sowohl das Asylverfahren für Kinder, die mit ihren Eltern oder zumindest einem Elternteil in Deutschland sind, als auch für unbegleitet eingereiste Kinder. Einleitend werden völker-, europarechtliche und nationale Rechtsgrundlagen dargestellt und anschließend erläutert, wie das   behördliche Asylverfahren beim Bundesamt für Migration sowie das Verwaltungs-gerichtliche Verfahren bezüglich Kindern ausgestaltet ist.