Mit großer Besorgnis hat der Bundesfachverband umF e.V. die Pläne der EU-Kommission zum „New Pact of Migration and Asylum“ zur Kenntnis genommen. Damit würde Grenzsicherung als Schwerpunkt der Asyl- und Migrationspolitik der EU festgeschrieben.
„Kindeswohl und Kinderschutz werden zugunsten der Grenzsicherung geopfert. Die UN-Kinderrechtskonvention wird in den Vorschlägen nicht einmal erwähnt“ erklärt Ulrike Schwarz vom BumF e.V.
Der New Pact of Migration and Asylum sieht ein Vorprüfverfahren an den EU- Außengrenzen für alle Schutzsuchenden vor, die ohne legales Recht in die EU einreisen. Auf Grundlage dieser Vorprüfung wird entschieden, ob und welches Asylverfahren durchlaufen werden muss: ein reguläres Verfahren zur Prüfung des internationalen Schutzes mit einer offiziellen Einreise oder aber ein beschleunigtes Grenzverfahren ohne Einreise. Damit ist das Vorprüfungsverfahren faktisch eine Art „Schutzverfahren light“.
Auch „Minderjährige und vulnerable Gruppen“ wären von dem „Schutzverfahren light“ betroffen. Es sind zwar Sonderregelungen für unbegleitete Minderjährige vorgesehen, wobei es jedoch den jeweiligen Staaten überlassen bleibt, ob und wie die Identifikation erfolgt. Denn die Verordnung selber enthält hierzu keine verbindlichen Leitlinien oder Vorgaben. Stattdessen wird pauschal auf „Kinderschutzbehörden“ verwiesen – ohne Klarstellung, welche dies an einer EU-Außengrenze sein soll.
„Die Europäische Union verletzt damit ihre eigenen Grundsätze zu Kindeswohl und Kinderschutz und setzt auf Abschottung statt Kinderrechte“ erklärt Ulrike Schwarz.
Während des Screening-Verfahrens bleiben die Personen im „Transit“ – gelten also als nicht in die EU eingereist. Damit drohen Haftlager zu entstehen in denen auch Minderjährige leben müssen. Dies soll erweitert auch auf alle Personen angewandt werden können, die in einem Mitgliedstaat aufgegriffen werden und bei denen es keinen Hinweis auf eine autorisierte Einreise gibt. (Art. 3 Screening Proposal). Dadurch werden Personen im Nachhinein in den Transitstatus zurückgesetzt, obwohl sie bereits in einen EU Staat eingereist waren.
„Der EuGH hat im Mai dieses Jahres die Schaffung von Transitzonen durch den Staat Ungarn als europarechtswidrige Inhaftierung verurteilt – auch die Kommission sollte sich in ihren Vorschlägen an der Rechtsprechung des EuGH orientieren anstatt diese zu unterlaufen“ führt Ulrike Schwarz weiter aus.