Die Bundesregierung hat den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vor ca. einem Jahr für zwei Jahre ausgesetzt. Für besondere Härten verweist sie auf die Möglichkeit, ein Visum nach § 22 AufenthG zu erteilen. Wie wirkungslos die Härtefallregelung in der Praxis ist, zeigen nun neue Zahlen: Bislang wurden gerade einmal zehn Härtefallvisa erteilt – und das meist erst, nachdem Gerichte dies angeregt hatten.
Noch gravierender: Die zehn Visa verteilen sich auf nur vier Familien, denen das Auswärtige Amt ein Visum zur Familienzusammenführung erteilt hat.
Informationen erst nach mehrfachem Nachhaken
Diese Zahl ist nicht in einer Bundestagsdrucksache zu finden. Das Auswärtige Amt hat sie der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger (Die Linke) erst nach mehrmaligem Nachfragen, wiederholten Erinnerungen und der Androhung von Beschwerden mitgeteilt.
Die Frankfurter Rundschau hat über den Fall berichtet: „Familiennachzug: Nur vier Familien bekommen Härtefallvisum”, Frankfurter Rundschau, Ursula Rüßmann.
