Der Bundesfachverband umF hat auf dem Internetportal Socialnet einen Lexikoneintrag zum Thema “Vorläufige Inobhutnahme” verfasst. Er ist kostenlos auf dem Portal für Fachinformationen zum Sozial- und Gesundheitswesen zugänglich. Darin erklären die Autor*innen des Bundesfachverbands umF den Begriff und gehen auf Fragen zu behördlicher Alterseinschätzung, örtlichen Zuständigkeiten und Verteilverfahren sowie Rechtsschutz ein. Ein Literaturverzeichnis liefert darüber hinaus die Möglichkeit, sich weiter in das Thema einzulesen.
Der Eintrag kann hier eingesehen werden.