Der BumF hat zum Entwurf des zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz kritisch Stellung genommen: Die angedachten Vorgaben widersprechen grundlegenden Prinzipien des Minderjährigenschutzes, es fehlen die Sicherstellung des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für alleine flüchtende Minderjährige sowie die Gewährleistung einer fachkundigen und sorgetragenden Vertretung von Anfang an.
Wird der Entwurf zum Gesetz würden die Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger nicht länger nur durch die Jugendämter, sondern auch konkurrierend durch Bundespolizei, Aufnahmeeinrichtungen für Erwachsene sowie Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung und Registrierung erfolgen.
Der Bundesfachverband umF ist zudem besorgt darüber, dass lediglich vier zivilgesellschaftliche Verbände zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurden. Darunter befindet sich nicht ein Verband oder eine Stelle, die ihre Expertise im Datenschutz vorhält, obwohl der vorliegende Entwurf eine umfangreiche Ausweitung von sensiblen Datennutzungsrechten unterschiedlichster Behörden und Stellen etablieren möchte und damit entscheidend in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen eingreift. Der BumF bedankt sich daher beim Netzwerk Datenschutzexpertise, welches den Entwurf eigeninitativ kritisch bewertet hat.