Bundestag beschließt Quotenregelung: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden auf unvorbereitete Kommunen verteilt

Der Bundestag hat heute das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ beschlossen. Bereits ab 1. November 2015 werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bundesweit verteilt. Ländern und Kommunen, die bisher keine oder nur wenige umF aufnehmen, bleibt kaum Zeit um Strukturen auszubauen, bevor die Minderjährigen ankommen.

Das Gesetz sieht zudem erhebliche Verschlechterungen für junge Flüchtlinge vor. So soll vor der Verteilung keine rechtliche Vertretung bestellt werden. Familienzusammenführungen innerhalb Deutschlands sind so für die Minderjährigen rechtlich nicht durchsetzbar. Zudem sind medizinische Verfahren zur Alterseinschätzung explizit als mögliche Verfahren zur Alterseinschätzung vorgesehen.