Der Paritätische Gesamtverband hat vergangene Woche ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden mit erheblichen Kürzungsplänen in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht.
Zum Papier mit Bewertung vom Paritätischen Gesamtverband.
Besonders hervorzuheben sind die angedachten Maßnahmen für geflüchtete Kinder und Jugendliche. Auch in diesem Bereich wurden drastische Verschärfungen vorgeschlagen. Es ist ein erneuter Versuch, eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe zu etablieren und das Primat der Jugendhilfe im SGB VIII vom Aufenthaltsstatus abhängig zu machen.
Die Änderungen für junge Geflüchtete betreffen vor allem folgende Punkte:
1. Vorschlag 6a: Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
Pauschalierte Kostenerstattung statt aufwandsbezogene; Begrenzung der Fortführung der Hilfen zur Erziehung für junge Volljährige ab 18 Jahren.
2. Vorschlag 6b: Sonderregelungen zur Versorgung, Unterbringung und Betreuung minderjähriger Geflüchteter:
Unbegleitet Minderjährige Geflüchtete sollen ab dem 16. Lebensjahr in gesonderten Bereichen von Erstaufnahme und kommunalen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden können, in denen reduzierte SGB VIII-Standards gelten sollen. Junge Volljährige sollen regelmäßig in GUs untergebracht werden können. Junge Volljährige sollen nur noch ambulante Leistungen der Jugendhilfe erhalten und auch diese nur im Ermessen. Herausnahme aus dem Geltungsbereich des § 41a SGB VIII (Nachbetreuung)
3. Vorschlag 6c: Alterseinschätzung:
Gesetzliche „Schärfung“ des Begriffs „Zweifelsfall“ (§ 42f Abs. 2 S. 1 SGB VIII) bei der Feststellung und Klarstellung zu Mitwirkungspflichten, auch bei körperlichen Untersuchungen; Prüfung der Einführung einer sog. Beweislastumkehr (Nachweis Minderjährigkeit).
Aktuell liegt außerdem der Referentenentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vor. Gemeinsam mit Terre des Hommes und Save the Children hat der Bundesfachverband eine Stellungnahme abgegeben, in der die vorgeschlagenen Änderungen kritisiert werden.
Zur Stellungnahme.
Es ist zu befürchten, dass auch die weiteren Verschärfungen aus dem Arbeitspapier schon im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahren Eingang finden könnten.
