Am Montag den 19.06.2017 fand eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Kinder und Jugendlichen (KJSG) statt. Der Bundesfachverband war als Sachverständiger geladen und sieht das Gesetzgebungsverfahren kritisch. Wenn das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden soll, so muss dies im Bundestag bis zum 30.06.2017 geschehen.
BumF-Stellungnahme zur Sachververständigenanhörung zum KJSG
20.06.2017