Am 24. Oktober 2015 tritt das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft. Vielen Jugendlichen aus sicheren Herkunftsländern wird damit die betriebliche Berufsausbildung verboten. Begleitete Flüchtlingskinder, die lange oder dauerhaft in Erstaufnahmen leben müssen, stehen vor Hürden beim Schulbesuch. Was sich genau ändert, erklärt unsere Arbeitshilfe.
Ausbildungsverbote und weitere Einschränkungen ab 24.10.2015
23.10.2015