Zum Familiennachzugsverfahren nach §22 AufenthG hat das Berliner Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant_innen/KommMit e.V. im Asylmagazin eine Arbeitshilfe veröffentlicht. Die Arbeitshilfe stellt dar, wie das Verfahren der Familienzusammenführung in derartigen Fällen abläuft und was im Fall der Ablehnung eines Visumsantrags getan werden kann. Ergänzt wird die Darstellung durch erste Praxiserfahrungen sowie durch ein Beispielschreiben, in dem mögliche Argumente für einen Antrag auf Familiennachzug zusammengetragen wurden.
Arbeitshilfe zum § 22 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
29.06.2017