Am 06. August 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, mit welchem erstmals ausdrücklich der Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurde. Die vorliegende aktualisierte Arbeitshilfe erläutert die einzelnen Voraussetzungen genauer und berücksichtigt neben den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums auch die Ländererlasse sowie die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung. Die hilfreichen Praxistipps und Hintergründe wurden mit Ansprechpartner*innen vor Ort ergänzt.
Arbeitshilfe: Praxistipps und Hintergründe der Ausbildungsduldung
06.09.2018