Junge Menschen brauchen passende Hilfen statt pauschaler Vorrangregeln!

Zur Reform des Kinder- und Jugendhilferechts / § 27 Absatz 5 SGB VIII-E

Appell an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die Ministerpräsident*innen und die Fachminister*innen der Länder: Junge Menschen brauchen passende Hilfen statt pauschaler Vorrangregeln!

Wir fordern: Die geplante Vorrangstellung von Infrastruktur- und Regelangeboten vor Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige im 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (§ 27 Absatz 5 SGB VIII-E) muss ersatzlos gestrichen werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe muss weiterentwickelt werden, um individuelle Rechtsansprüche zu sichern, bedarfsgerechte Hilfen zu gewährleisten und inklusive Strukturen zu stärken. Junge Menschen und Familien müssen die Unterstützung erhalten, die zu ihrem Bedarf und ihrer Situation passt. Der geplante gesetzliche Infrastrukturvorrang birgt jedoch die Gefahr, dass nicht mehr der individuelle Unterstützungsbedarf, sondern die Verfügbarkeit vermeintlich gleich geeigneter Angebote über die Gewährung notwendiger Hilfen entscheidet. Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit oder Familienförderung könnten als Ersatz betrachtet werden, obwohl sie unterschiedliche Aufgaben erfüllen und auf unterschiedliche Bedarfe ausgerichtet sind.

Unsere Forderungen:

  • Infrastruktur stärken, individuelle Rechtsansprüche sichern
  • Individuelle Bedarfe müssen entscheidend bleiben
  • Gleichwertiger Zugang unabhängig vom Wohnort

Zum ganzen Appell als PDF.