Am 24.7.2025 wurde der Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland vorgelegt (Deutscher Bundestag Drucksache 21/981). Die Bundesregierung kommt mit dem vorliegenden Bericht ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, jährlich im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher über die Situation von UMA in Deutschland umfassend zu berichten.
Der BuMF begrüßt die differenzierte Darstellung der Situation und möchten diese dennoch an einigen Stellen ergänzen.
Befragung bestätigt viele Ergebnisse unserer Onlineumfrage
Die dem Bericht zugrundeliegende Befragung von Verbänden, Ländern und Jugendämtern fand zeitgleich zur Onlineumfrage unter Fachkräften zur Situation junger geflüchteter Menschen in Deutschland des Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) statt. Der Bericht bestätigt die Ergebnisse unserer BuMF Onlineumfrage unter Fachkräften:
Die Kinder- und Jugendhilfe ist in Konsequenz des Rückbaus von Strukturen zur Versorgung unbegleiteter Minderjähriger angesichts steigender Einreisezahlen im Zeitraum von 2021 bis 2023 enorm unter Druck geraten. Die Versorgungssituation der jungen Menschen hat sich seither massiv verschlechtert. Der Bedarf an geeigneten Angeboten ist sehr hoch und kann an vielen Orten nicht gedeckt werden. Die dadurch entstehenden Verzögerungen in den Abläufen führen zu langen Wartezeiten und schlussendlich zu einer Belastung der jungen Menschen, die auch ihre Teilhabe beeinträchtigt. Es fehlen Fachkräfte, die die jungen Menschen begleiten und die verbleibenden Fachkräfte sind durch die hohe Arbeitsdichte oft belastet.
Darüber hinaus dokumentiert der Bericht wie auch die Onlineumfrage des BuMF enorme Verschlechterungen der Zugänge zu Bildung und Gesundheitsversorgung für junge Geflüchtete mit weitreichenden Konsequenzen für die jungen Menschen. Die Bildungsmotivation der einreisenden jungen Menschen hingegen, auch das wird deutlich, ist enorm hoch.
Schlussfolgerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung schlussfolgert in ihrem Bericht, „dass eine angemessene Unterbringung, Versorgung und Betreuung nach den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention weiterhin gewährleistet“ sei, die Entwicklung solle jedoch weiterhin genauestens verfolgt und der enge Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen intensiviert werden.
Einschätzung der Ergebnisse durch den Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht
Diesem Resümee können wir uns nicht anschließen. Die eingeführten Standardabsenkungen (vgl. hierzu die BuMF-Themenseite Primat der Jugendhilfe), welche abgesenkte Unterbringungs- und Betreuungsqualität für junge Geflüchtete in den Ländern per Erlass ermöglichten und zu denen der Bericht dezidiert befragte, haben nachweislich dazu beigetragen, dass junge geflüchtete Menschen nicht über die Versorgungsstrukturen verfügen, die sie benötigen. Im Gegenteil: Viele junge Menschen waren über die gesamte Zeit ihres Bezugs der Kinder- und Jugendhilfe in Notstrukturen untergebracht und damit nur rudimentär versorgt und wurden dann unvorbereitet ins Erwachsenenleben entlassen.
