Die Bundesregierung hat kein Konzept dazu, wie mit Kindern und Jugendlichen in den geplanten Ankerzentren umgegangen werden soll. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hervor. Bei 26 von 31 Fragen entzog sich die Bundesregierung einer Beantwortung mit Verweis auf folgende Vorbemerkung:
Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich die AnkER-Zentren noch in der Aufbauphase. Daraus ergibt sich, dass es zu einzelnen Fragen derzeit noch keine Festlegungen konzeptioneller Art gibt. Der jetzige Aufbau der AnkER-Zentren erfolgt auf bereits bestehenden Strukturen in den Ländern und unter Beachtung der bisherigen rechtlichen Vorgaben und Zuständigkeitsregelungen. Ein Großteil der Fragen fällt daher in den Zuständigkeitsbereich der Länder.
Vorbemerkung der Bundesregierung zur BT-Drs. 19/290
Der Bundesfachverband umF und zahlreiche weitere Flüchtlings-, Erziehungs- und Kinderschutzorganisationen lehnen die Einrichtung von Ankerzentren ab. Die Unterbringung von Kindern in großen Sammelunterkünften gefährden das Wohl der dort lebenden Kinder und verletzen elementare Rechte von Minderjährigen. Eine Unterbringung von unbegleitete minderjährige Flüchtlingen in Ankerzentren gemeinsam mit Erwachsenen widerspricht zudem dem Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe.