Viele Kinder und Jugendliche, die nach Europa fliehen, haben keine gültigen Identitäts- oder Passdokumente, da diese vor oder während der Flucht verloren gingen oder einbehalten wurden. Zudem verfügt in einigen Regionen der Welt eine beträchtliche Anzahl von Personen gar nicht erst über Geburtsurkunden. Um den Schutz Minderjähriger sicherzustellen, müssen die Jugendämter das Alter in solchen Fällen daher in einem speziellen Verfahren schätzen. In der Praxis ergeben sich jedoch immer wieder zentrale Fragen:
Welche Verfahren existieren und sind zulässig? Welche rechtlichen Vorgaben und fachlichen Standards sind bei der Durchführung der Alterseinschätzung zu beachten? Wie kann in der Praxis gegen fehlerhafte Entscheidungen/Alterseinschätzungen vorgegangen werden?
Die Arbeitshilfe bietet hierzu Hinweise und Empfehlungen. Sie basiert auf einem Beitrag, der im Asylmagazin veröffentlicht wurde, (“Alterseinschätzung – ein Irrgarten ohne Ausweg?“, Asylmagazin 2019, S. 206-217), ergänzt um Fallbeispiele und Hinweise für die Praxis.