Alterseinschätzung – neue Veröffentlichung und Einladung zum Austausch mit Jugendämtern

Alterseinschätzung nach dem SGB VIII

Die Alterseinschätzung unbegleiteter junger Menschen gem. § 42f SGBVIII ist eine Regelaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die vorrangige Methode der qualifizierten Inaugenscheinnahme ist gesetzlich verankert und dient der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine (vorläufige) Inobhutnahme vorliegen. In diesem Rahmen möchten wir Sie auf unsere neue Veröffentlichung Alter bestimmt Identität – Bedarf bestimmt Jugendhilfe aufmerksam machen.

Primat der Jugendhilfe und GEAS

Auch im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bleibt diese Zuständigkeit bestehen. Die vorläufige Inobhutnahme muss – wie bisher – unmittelbar nach der Einreise erfolgen und parallel zum neuen Screening-Verfahren durchgeführt werden. Jeder junge Mensch, der angibt, minderjährig zu sein, ist daher weiterhin an die zuständigen Jugendbehörden weiterzuleiten.

Ungeachtet dessen ist davon auszugehen, dass Altersangaben künftig häufiger als bisher durch das BAMF angezweifelt und erneut geprüft werden. Bereits vor Abschluss der nationalen GEAS-Umsetzung hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Personalstellen ausgeschrieben hat, die künftig im Rahmen der Asylantragstellung Alterseinschätzungen vornehmen sollen. Grundlage hierfür ist Artikel 25 der Asylverfahrensverordnung.  Damit würden Alterseinschätzungen parallel zu bereits durchgeführten Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Solche Doppelprüfungen bergen das Risiko widersprüchlicher Ergebnisse und können zu erheblichen Unsicherheiten für die betroffenen jungen Menschen führen. Aus fachlicher Sicht bestehen zudem kindeswohlrelevante Bedenken, insbesondere im Hinblick auf Verfahrensverzögerungen, Vertrauensverluste und unterschiedliche Rechtsfolgen.

Online-Austausch für Jugendämter zum Thema Alterseinschätzung und GEAS

Vor diesem Hintergrund lädt der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht zu einer Austauschveranstaltung ein, die sich exklusiv an Jugendämter, Landesjugendämter und zuständige Ministerien richtet.

Zur Veranstaltung

Material

Die Einschätzung des Alters hat eine Schlüsselfunktion für die Wahrnehmung von Kinderrechten – und wird meist von Erwachsenen über die Köpfe der jungen Menschen hinweg entschieden. Fach- und Leitungskräfte in Jugendhilfe, Verwaltung und Politik tragen Verantwortung, Kinderrechte bei Alterseinschätzungen zu sichern. Diese Papier gibt Anregungen zur Diskussion.

(Janaur 2026)