In dieser Stellungnahme lehnt der Bundesfachverband umF e.V. das Gesetzesvorhaben zum Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz in der vorliegenden Form ab, da es nationale Kinderschutzstandards unterläuft und die Berücksichtigung des Kindeswohls nicht sichergestellt wird.

(April 2017).

Anlässlich der Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett fordern 21 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird. Die Organisationen warnen davor Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen sowie vor einer Pflicht zur Asylantragsstellung bei unbegleiteten Minderjährigen ohne sachgerechte Einzelfallprüfung.

(März 2017)

Am 9. Februar 2017, haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Großteil der Ministerpräsidenten der Länder auf einen 15-Punkte-Plan zur “schnelleren Abschiebung” verständigt – am 15. Februar lag bereits ein Gesetzentwurf vor. Der Bundesfachverband umF (BumF) sieht unter anderem die Pläne zur Ausweitung der Pflicht in (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen zu verbleiben, die Nichtbeachtung des Kindeswohlvorrang sowie die Gefahr einer pauschalen Pflicht zur Asylantragsstellung bei umF mit großer Sorge.

(Februar 2017)

Anlässlich der  Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett fordern 20 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird.

(Februar 2017)

Das BMFSFJ arbeitet derzeit an einer Reform des Kinder- und Jugendhilferechts. Den vorläufigen Arbeitsentwürfen ist zu entnehmen, dass u.a. eine neue Hilfeform mit geringerer pädagogischer Betreuungsintensität sowie der Vorrang von Infrastrukturangeboten vor individualisierten Einzelfallhilfen vorgesehen sind. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Hilfe für junge Volljährige für Geflüchtete in der Praxis eine erhebliche Einschränkung erfährt. In der Praxis droht hieraus ein System von Einbahn- und Umleitungsstraßen zu entstehen, das geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen den Weg zu individuellen und bedarfsgerechten Leistungen erheblich erschwert sowie von bestimmten Leistungen faktisch ausschließt. Der Bundesfachverband hat die geplanten Änderungen in einem Positionspapier analysiert und relevante Materialien auf einer Themenseite zusammengefasst.

(September 2016)

Mit Blick auf die jüngsten Gesetzesänderungen mahnt der Bundesfachverband umF an, sachgerechte Zeitfenster für die Beteiligung von Verbänden und Ministerien einzuräumen, um nicht-intendierte Auswirkungen des Gesetzes zu vermeiden sowie die fachliche Auseinandersetzung in einem demokratischen Prozess zu ermöglichen.

(Mai 2016)

Mit großer Sorge beobachtet der BundesfachverbandumF die aktuelle Diskussion um mögliche Standardabsenkungen im SGB VIII. Anlässlich des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom 22. April 2016 sowie Forderungen zu Änderungen des SGB VIII aus einzelnen Bundesländern warnt der Bundesfachverband umF davor, die langjährigen Erfolge der Kinder- und Jugendhilfe bei Integration und Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und jungen heranwachsenden Flüchtlingen zu gefährden.

(April 2016)

Die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Pflegefamilien bzw. in sogenannten Gastfamilien hat bundesweit einen sehr unterschiedlichen Stellenwert. In einigen Kommunen wird seit Jahren auf diese Möglichkeit zurückgegriffen, anderorts nur vereinzelt bzw. gar nicht. Die Unterbringung von jungen Menschen im familiären Kontext eröffnet viele Chancen. Sie muss jedoch immer eine Reaktion auf den individuellen Bedarf des jungen Menschen sein und darf bspw. nicht allein der Vermeidung von Obdachlosigkeit dienen. Zudem müssen Standards und Qualitätskriterien in der Begleitung der jungen Menschen und ihrer Pflegefamilien uneingeschränkt eingehalten werden.

(Februar 2016)

Mit dem Asylpaket II soll der Nachzug von Eltern zu Minderjährigen eingeschränkt werden. Gleichzeitig würden große Sondereinrichtungen geschaffen, in denen Flüchtlingskinder ohne Chance auf Integration, z.T. ohne Schulpflicht und ohne Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe isoliert werden. Die geplanten Schnellverfahren würden zudem faktisch verhindern, dass kinderspezifische Fluchtgründe beachtet werden können.

(Februar 2016)

Der Bundesfachverband lehnt es ab, bestimmte Herkunftsländer, per se als „sicher“ zu definieren. Es bedarf in jedem Fall einer individuellen Prüfung der Schutzbedürftigkeit, die nicht durch pauschale Vorannahmen beeinflusst werden sollte. Insbesondere der Identifizierung kinderspezifischer Fluchtgründe muss genügend Raum gegeben werden, dies ist im Rahmen von Verfahren, die lediglich eine summarische Prüfung des Einzelfalles sicherstellen, nicht gewährleistet.

(Februar 2016)