Die Bundesregierung hat im Juni 2020 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Der BumF hat an einer Stellungnahme des Bundesforum Vormundschaft mitgearbeitet um auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen. Wir begrüßen, dass insgesamt die Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen gegenüber der Vormundschaft gestärkt werden, kritisiert jedoch u.a. die Ausnahme von der Genehmigungspflicht durch das Familiengericht bei Abschiebungen und die Schwächung der Vereinsvormundschaft.
Der Bundesfachverband umF e.V. lehnt die Einführung einer Vorbereitungshaft entschieden ab. Durch die Gesetzesänderungen werden ordnungsrechtliche Erwägungen über einen effektiven Asyl- und Flüchtlingsschutz gestellt. Wir bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit der ergänzenden Vorbereitungshaft nach §62c AufenthG. Die ergänzende Vorbereitungshaft wirkt sich negativ auf das Asylverfahren der in §62c AufenthG beschriebenen Personengruppen aus; dies gilt umso mehr für vulnerable Personen.
(Juli 2020)
Im zweiten Halbjahr 2020 wird die Bundesrepublik Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. 42 Menschen- und Kinderrechtsorganisationen fordern in einem offenen Brief an die Bundesregierung, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystem garantiert werden.
Mehrere tausend unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben unter katastrophalen Bedingungen in Griechenland auf der Straße, in Flüchtlingslagern für Erwachsene oder sind in Haft. 19 Organisationen fordern die Bundesregierung daher auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen und rechtliche Spielräume für die Zusammenführung mit Angehörigen in Deutschland zu nutzen.
(Oktober 2019)
22 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter der BumF, fordern in einem offenen Brief an den Bundestag, das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht zu verabschieden.
(Mai 2019)
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat einen Entwurf für ein Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) vorgelegt, der die gesetzlichen Hürden für Abschiebungen verringern soll. Faktisch verringert das Gesetz jedoch vor allem bestehende Integrationsperspektiven und sieht eine vollständige Leistungsverweigerung für bestimmte Personengruppen vor. Zudem räumt es der Exekutive umfassende Befugnisse und weite Ermessensspielräume ein, die Kernelemente des Rechtsstaatsprinzips, im Hinblick auf die Bedingungen der Abschiebungshaft, infragestellen. Die geplanten Gesetzesänderungen lehnt der BumF daher ab.
(April 2019)
Bereits am 28. November hatte der BumF die im Gesetz über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung vorgesehenen Änderungen im Rahmen seiner Stellung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz bewertet: Statt der angekündigten und notwendigen Verbesserung enthielt der Entwurf neben wenigen Verbesserungen erhebliche Verschlechterungen für die Integration schutzsuchender Menschen.
Auch nach der Überarbeitung und Ausgliederung der Regelungen in den Entwurf eines Gesetzes über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung bleibt diese Kritik bestehen. Die Ziele der Schaffung von Rechtssicherheit für Betriebe und Auszubildende, einer einheitlichen Anwendung der Ausbildungsduldung sowie der Gewinnung von Fachkräften werden nicht nur verpasst, sondern insbesondere durch die Neuregelungen bei der Identitätsklärung sogar behindert.
(März 2019)
Der Bundesfachverband umF hat zum Referententwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Stellung genommen. Mit dem Entwurf soll u.a. die Ausbildungsduldung überarbeitet und eine Beschäftigungsduldung eingeführt werden. Statt der angekündigten Verbesserungen für die Integration junger Flüchtlinge würde das Gegenteil erreicht: Weniger Menschen als bisher würden eine Ausbildungsduldung erhalten – Schüler/innen, Alleinerziehende und Studierende blieben komplett außen vor.
(Dezember 2018)
Gemeinsame Stellungnahme von Bildungsträgern, Flüchtlingsräten, PRO ASYL, Paritätischem Gesamtverband und Bundesfachverband umF zum Referentenentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Stand 26.11.2018). Die Bundesregierung will mit dem Gesetz auch die Potentiale von geflüchteten Menschen stärker nutzbar machen. Dieses Ziel wird verpasst: Statt der angekündigten und notwendigen Verbesserung enthält der Entwurf neben wenigen Verbesserungen erhebliche Verschlechterungen für die Integration schutzsuchender Menschen.
(November 2018)
Dem Bundesfachverband umF liegt der Mustertext des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu den Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Einrichtung und dem Betrieb sog. AnkER-Einrichtungen vor. Der Text enthält Vorgaben zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Diese berücksichtigen geltendes Recht allerdings nur unzureichend. Formal wird zwar versichert, dass die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe (sog. Primat der Kinder- und Jugendhilfe) unangetastet bleibt, wird der Entwurf aber zusammen mit den intendierten Änderungen im Entwurf zum 2. Datenaustauschverbesserungsgesetz gelesen, welche u.a. das SGB VIII betreffen, wird deutlich: Das BMI versucht sukzessive das Ende des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für umF durchzusetzen.
(November 2018)
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