Wie erleben die Jugendlichen den Abschied aus den gewohnten Strukturen und was erwartet sie nach dem Ende der Jugendhilfe? In welchen Bereichen benötigen sie Unterstützung und was sind ihre Ängste? Basierend auf dem Erfahrungswissen von jungen Geflüchteten, aber auch der sie begleitenden Fachkräfte sowie Ehrenamtlichen hat der Bundesfachverband umF einen Leitfaden für Fachkräfte zur Situation geflüchteter junger Volljähriger im Übergang erstellt. In dem Leitfaden werden auch rechtliche Fallstricke und Herausforderungen aufgezeigt.

(Juni 2017)

Anlässlich der Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett fordern 21 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird. Die Organisationen warnen davor Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen sowie vor einer Pflicht zur Asylantragsstellung bei unbegleiteten Minderjährigen ohne sachgerechte Einzelfallprüfung.

(März 2017)

Am 9. Februar 2017, haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Großteil der Ministerpräsidenten der Länder auf einen 15-Punkte-Plan zur “schnelleren Abschiebung” verständigt – am 15. Februar lag bereits ein Gesetzentwurf vor. Der Bundesfachverband umF (BumF) sieht unter anderem die Pläne zur Ausweitung der Pflicht in (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen zu verbleiben, die Nichtbeachtung des Kindeswohlvorrang sowie die Gefahr einer pauschalen Pflicht zur Asylantragsstellung bei umF mit großer Sorge.

(Februar 2017)

Anlässlich der  Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett fordern 20 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird.

(Februar 2017)

In dieser Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kindgerecht dargestellt. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte gibt es? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre.

Dies ist die englische Version der Broschüre, eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.

(Februar 2017)

In dieser Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kindgerecht dargestellt. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte gibt es? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre.

Dies ist die französische Version der Broschüre, eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.

(Februar 2017)

In dieser Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kindgerecht dargestellt. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte gibt es? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre.

Dies ist die deutsche Version der Broschüre, eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.

(Februar 2017)

Die persönliche Anhörung zu den Fluchtgründen ist der zentrale Moment im Asylverfahren. Hier muss eine genaue und ausführliche Schilderung erfolgen – und zwar nach Möglichkeit geordnet und frei von Widersprüchen. Minderjährige, Vormünder und Beistände sollten sich darauf vorbereitet. Bei der Vorbereitung hilft diese aktuelle Arbeitshilfe.

(Juni 2016)

Der Bundesfachverband lehnt es ab, bestimmte Herkunftsländer, per se als „sicher“ zu definieren. Es bedarf in jedem Fall einer individuellen Prüfung der Schutzbedürftigkeit, die nicht durch pauschale Vorannahmen beeinflusst werden sollte. Insbesondere der Identifizierung kinderspezifischer Fluchtgründe muss genügend Raum gegeben werden, dies ist im Rahmen von Verfahren, die lediglich eine summarische Prüfung des Einzelfalles sicherstellen, nicht gewährleistet.

(Februar 2016)

Der BumF verdeutlicht in diesem Positionspapier seine kritische Haltung gegenüber der Bezeichnung „unbegleitete minderjährige Ausländer_in“. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verfügen unabhängig von ihrer Anerkennung im Asylverfahren über erlebte existentielle Bedrohungen im Herkunftsland und Erfahrungen der Flucht. Der Begriff „Flüchtling“ trifft somit die tatsächliche Erfahrung, der Begriff „Ausländer_in“ hingegen unterschlägt dies und lässt die tatsächliche Schutzbedürftigkeit und Vulnerabilität außen vor.

(Dezember 2015)