Gemeinsame Stellungnahme zur Tötung des Jugendlichen Mouhamed D. durch Polizeikräfte in Dortmund. Am 9. August 2022 wird Mouhamed D., ein Jugendlicher, der als unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter aus Senegal in einer Jugendhilfeeinrichtung in Dortmund lebt, durch Polizeischüsse getötet.

Gemeinsam mit Terre des Hommes und Jugendliche ohne Grenzen veröffentlichen wir unsere Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition zum Chancen-Aufenthaltsrecht.

Nach den vielfältigen Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht, ist der neue Gestzesentwurf ein Schritt in eine andere Richtung, die neue Möglichkeiten bietet. Das neue Gesetz muss allerdings eine tatsächliche Chance bieten und darf nicht durch Hürden, wie die Regelungen zur Passbeschaffung oder Straffälligkeit, beschränkt werden.

28 Kinder- und Menschenrechtsorganisationen, darunter der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) e.V., fordern gemeinsam die Bundesregierung auf, die Rechte der Geflüchteten an den EU-Außengrenzen zu wahren. Die Menschen im Grenzgebiet in Belarus müssen umgehend evakuiert werden und Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren erhalten. Statt Abschottung und rechtswidrigen Push-Backs fordern die unterzeichnenden Organisationen einen sofortigen und verbesserten Zugang zum Grenzgebiet für humanitäre Organisationen, um die betroffenen Geflüchteten versorgen zu können.

Die Bundesregierung hat im Juni 2020 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Der BumF hat an einer Stellungnahme des Bundesforum Vormundschaft mitgearbeitet um auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen. Wir begrüßen, dass insgesamt die Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen gegenüber der Vormundschaft gestärkt werden, kritisiert jedoch u.a. die Ausnahme von der Genehmigungspflicht durch das Familiengericht bei Abschiebungen und die Schwächung der Vereinsvormundschaft.

Der Bundesfachverband umF e.V. lehnt die Einführung einer Vorbereitungshaft entschieden ab. Durch die Gesetzesänderungen werden ordnungsrechtliche Erwägungen über einen effektiven Asyl- und Flüchtlingsschutz gestellt. Wir bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit der ergänzenden Vorbereitungshaft nach §62c AufenthG. Die ergänzende Vorbereitungshaft wirkt sich negativ auf das Asylverfahren der in §62c AufenthG beschriebenen Personengruppen aus; dies gilt umso mehr für vulnerable Personen.

(Juli 2020)

 

Im zweiten Halbjahr 2020 wird die Bundesrepublik Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. 42 Menschen- und Kinderrechtsorganisationen fordern in einem offenen Brief an die Bundesregierung, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystem garantiert werden.

Mehrere tausend unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben unter katastrophalen Bedingungen in Griechenland auf der Straße, in Flüchtlingslagern für Erwachsene oder sind in Haft. 19 Organisationen fordern die Bundesregierung daher auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen und rechtliche Spielräume für die Zusammenführung mit Angehörigen in Deutschland zu nutzen.

(Oktober 2019)

22 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter der BumF, fordern in einem offenen Brief an den Bundestag, das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht zu verabschieden.

(Mai 2019)

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat einen Entwurf für ein Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) vorgelegt, der die gesetzlichen Hürden für Abschiebungen verringern soll. Faktisch verringert das Gesetz jedoch vor allem bestehende Integrationsperspektiven und sieht eine vollständige Leistungsverweigerung für bestimmte Personengruppen vor. Zudem räumt es der Exekutive umfassende Befugnisse und weite Ermessensspielräume ein, die Kernelemente des Rechtsstaatsprinzips, im Hinblick auf die Bedingungen der Abschiebungshaft, infragestellen. Die geplanten Gesetzesänderungen lehnt der BumF daher ab.

(April 2019)

Bereits am 28. November hatte der BumF die im Gesetz über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung vorgesehenen Änderungen im Rahmen seiner Stellung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz bewertet: Statt der angekündigten und notwendigen Verbesserung enthielt der Entwurf neben wenigen Verbesserungen erhebliche Verschlechterungen für die Integration schutzsuchender Menschen.

Auch nach der Überarbeitung und Ausgliederung der Regelungen in den Entwurf eines Gesetzes über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung bleibt diese Kritik bestehen. Die Ziele der Schaffung von Rechtssicherheit für Betriebe und Auszubildende, einer einheitlichen Anwendung der Ausbildungsduldung sowie der Gewinnung von Fachkräften werden nicht nur verpasst, sondern insbesondere durch die Neuregelungen bei der Identitätsklärung sogar behindert.

(März 2019)