Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat einen Entwurf für ein Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) vorgelegt, der die gesetzlichen Hürden für Abschiebungen verringern soll. Faktisch verringert das Gesetz jedoch vor allem bestehende Integrationsperspektiven und sieht eine vollständige Leistungsverweigerung für bestimmte Personengruppen vor. Zudem räumt es der Exekutive umfassende Befugnisse und weite Ermessensspielräume ein, die Kernelemente des Rechtsstaatsprinzips, im Hinblick auf die Bedingungen der Abschiebungshaft, infragestellen. Die geplanten Gesetzesänderungen lehnt der BumF daher ab.

(April 2019)

Bereits am 28. November hatte der BumF die im Gesetz über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung vorgesehenen Änderungen im Rahmen seiner Stellung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz bewertet: Statt der angekündigten und notwendigen Verbesserung enthielt der Entwurf neben wenigen Verbesserungen erhebliche Verschlechterungen für die Integration schutzsuchender Menschen.

Auch nach der Überarbeitung und Ausgliederung der Regelungen in den Entwurf eines Gesetzes über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung bleibt diese Kritik bestehen. Die Ziele der Schaffung von Rechtssicherheit für Betriebe und Auszubildende, einer einheitlichen Anwendung der Ausbildungsduldung sowie der Gewinnung von Fachkräften werden nicht nur verpasst, sondern insbesondere durch die Neuregelungen bei der Identitätsklärung sogar behindert.

(März 2019)

Der Bundesfachverband umF hat zum Referententwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Stellung genommen. Mit dem Entwurf soll u.a. die Ausbildungsduldung überarbeitet und eine Beschäftigungsduldung eingeführt werden. Statt der angekündigten Verbesserungen für die Integration junger Flüchtlinge würde das Gegenteil erreicht: Weniger Menschen als bisher würden eine Ausbildungsduldung erhalten – Schüler/innen, Alleinerziehende und Studierende blieben komplett außen vor.

(Dezember 2018)

Gemeinsame Stellungnahme von Bildungsträgern, Flüchtlingsräten, PRO ASYL, Paritätischem Gesamtverband und Bundesfachverband umF zum Referentenentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Stand 26.11.2018). Die Bundesregierung will mit dem Gesetz auch die Potentiale von geflüchteten Menschen stärker nutzbar machen. Dieses Ziel wird verpasst: Statt der angekündigten und notwendigen Verbesserung enthält der Entwurf neben wenigen Verbesserungen erhebliche Verschlechterungen für die Integration schutzsuchender Menschen.

(November 2018)

Dem Bundesfachverband umF liegt der Mustertext des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu den Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Einrichtung und dem Betrieb sog. AnkER-Einrichtungen vor. Der Text enthält Vorgaben zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Diese berücksichtigen geltendes Recht allerdings nur unzureichend. Formal wird zwar versichert, dass die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe (sog. Primat der Kinder- und Jugendhilfe) unangetastet bleibt, wird der Entwurf aber zusammen mit den intendierten Änderungen im Entwurf zum 2. Datenaustauschverbesserungsgesetz gelesen, welche u.a. das SGB VIII betreffen, wird deutlich: Das BMI versucht sukzessive das Ende des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für umF durchzusetzen.

(November 2018)

Der BumF hat zum Entwurf des zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz kritisch Stellung genommen: Die angedachten Vorgaben widersprechen grundlegenden Prinzipien des Minderjährigenschutzes, es fehlen die Sicherstellung des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für alleine flüchtende Minderjährige sowie die Gewährleistung einer fachkundigen und sorgetragenden Vertretung von Anfang an.

(November 2018)

In einem gemeinsamen Appell fordern 54 Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe, Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsräte den Schutzbedarf junger Geflüchteter in den Mittelpunkt zu stellen.

(August 2018)

Der Bundesfachverband umF fordert zusammen mit 23 Verbänden in einem gemeinsamen offenen Brief an die Städte und Gemeinden sowie das Innen- und das Familienministerium, die Rechte und das Wohl von Kindern in der Debatte um die geplanten Ankerzentren zu achten.

(Mai 2018)

Der Bundesfachverband umF hat im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten Stellung genommen. Wir appelieren an die Bundesregierung, die Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten und Kindern ein Zusammenleben mit ihren Eltern und Geschwistern zu ermöglichen.

(Mai 2018)

Ein breites Bündnis von 23 Verbänden und Organisationen lehnt Gesetzesänderungen zum verstärkten Einsatz medizinischer Methoden zur Alterseinschätzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab.

(März 2018)