Gemeinsame Stellungnahme mit LAGM*A NRW, Agisra e.V. und Projekt.Kollektiv (IDA-NRW) zur aktuellen Asylpolitik.

Im Rahmen einer Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschef*innen der Länder am 10. Mai 2023 wurden im Kontext der „Gemeinsamen Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern“ mehrere Beschlüsse gefasst, die als „Unterstützung der Kommunen, gesteuerter Zugang, beschleunigte Verfahren, verbesserte Rückführung“ zusammengefasst werden.

(Juni 2023)

Gemeinsam mit über 50 Organisationen fordert der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. die Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf.

Mit Blick auf das Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 appelliert das Bündnis an Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Es dürfe keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.

(Mai 2023)

Für Geflüchtete aus der Ukraine wurde erstmals die europäische Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (EU-Richtlinie 2001/55/EG) angewendet. Die Geflüchteten ohne ukrainische Staatsangehörigkeit (sogenannte Drittstaatsangehörige) erhalten diesen vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz nur unter bestimmten Bedingungen.

Zur Annäherung an das Thema führt die gemeinsam mit dem Münchner Flüchtlingsrat erstellte Orientierungshilfe in die Grundlagen des § 24 Aufenthaltsgesetz und alternative Aufenthaltsmöglichkeiten ein.

(August 2022, 7 Seiten)

Infoblatt Drittstaatsangehörige

Der Bundesfachverband umF hat auch für das Jahr 2021 eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation junger geflüchteter Menschen durchgeführt. Neben der Situation der unbegleiteten Minderjährigen und jungen Erwachsenen wurde auch die Einschätzung der Fachkräfte zur Situation von Jugendlichen in Familienbegleitung und zu Heranwachsenden abgefragt.

(Juni 2022)

 

Die Entscheidung der EU, erstmals die sogenannte Massenzustromsrichtlinie anzuwenden hat auf die Situation geflüchteter Menschen aus der Ukraine direkte Auswirkungen und bringt eine Reihe von Besserstellungen mit sich, von der Geflüchtete aus anderen Teilen der Welt nicht profitieren. Was bedeutet das für die Praxis in der Arbeit mit den Geflüchteten und vor allem mit Jugendlichen?

Rechtliche Neuerungen Juli 2022

-Analyse und rechtlicher Ausblick am Ende der Legislaturperiode-
Es gibt bei minderjährigen Geflüchteten eine Besonderheit, die sie von allen anderen Geflüchteten unterscheidet: Als (potentiell) Minderjährige finden für sie alle Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland vorrangig Anwendung. Dies führt dazu, dass die Minderjährigen zwischen den unterschiedlichen Regelungen des Migrationsrechts und des Rechts der Kinder- und Jugendhilfe stehen. Wie haben sich diese Rechtsgebiete in den letzten Jahren entwickelt? Wo stehen wir am Ende der Legislaturperiode, die am 26.09.2021 mit der Bundestagswahl endet?

Die Publikation zeichnet die gesetzlichen Änderungen und ihre Auswirkungen auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) von 2015 bis 2019 nach. Die politischen und juristischen Entwicklungen betrafen und betreffen in besonderer Weise unbegleitete minderjährige Schutzsuchende, die besonders gefährdet sind, psychisch wie physisch Opfer zu werden – im Herkunftsland, auf der Flucht und im Aufnahmeland. Die nachfolgende Auflistung ist ein Versuch, die Entwicklungen von 2015 an bis zur Verabschiedung des Migrationspakets mit Bezug auf umF und ehemalige umF – junge Volljährige – nachvollziehbar zu machen.

In dieser Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kindgerecht dargestellt. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte gibt es? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre.

Dies ist Version der Broschüre in Somali, eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.

(Juni 2021)

 

Im Oktober 2020 hat der Bundesfachverband umF e.V. gemeinsam mit der Hinterland-Redaktion die 46. Ausgabe des Hinterland-Magazins zum Thema “Jung sein” veröffentlicht. Im November 2020 erschien die Beilage des Bundesfachverbands umF e.V. zu diesem Magazin mit weiteren Artikeln zum Thema “Jung sein”.

In Magazin und Beilagen beschäftigten sich Fachkräfte, geflüchtete Jugendliche, ehrenamtliche Unterstützer*innen sowie andere Expert*innen mit dem “Jung sein”. In Fachbeiträgen, Erfahrungsberichten, Fotostrecken und Interviews gehen alle Autor*innen auf unterschiedlichen Wegen der Frage nach, was es bedeutet, als junger Mensch geflüchtet zu sein und welche Erfahrungen jungen Menschen machen, wenn sie in einem anderen Land erwachsen werden.

 

Magazin (Oktober 2020, 130 Seiten):

Das Hinterland-Magazin kann bei der Redaktion bestellt werden oder online heruntergeladen werden.

Beilage (November 2020, 37 Seiten):

Die BumF-Beilage können sie hier bestellen und herunterladen:

In dieser Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kindgerecht dargestellt. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte gibt es? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre.

Dies ist Version der Broschüre in Amharisch, eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.

(Oktober 2019)