Wie kann ich einen Asylantrag stellen? Welche Rechte habe ich im Asylverfahren? Wie kann ich mich auf die Anhörung vorbereiten? Was kann ich machen, wenn mein Asylantrag abgelehnt wurde? Welche Wege und Möglichkeiten gibt es, neben dem Asylverfahren, um in Deutschland zu bleiben? Wen kann ich fragen, wenn ich Hilfe brauche? Was ändert sich, wenn ich 18 Jahre alt werde? Dies und vieles mehr wird in einfacher Sprache erklärt und durch (Schau-)Bilder ergänzt, welche die erklärten Begriffe darstellen.

Bestellung der Print-Version: Richten Sie Ihre Bestellung bitte an nds@nds-fluerat.org. Das Heft kann kostenfrei bestellt und zugeschickt werden. Die Höchstmenge beträgt 20 Exemplare. Bitte geben Sie bei ihrer Bestellung Ihre Anschrift sowie die gewünschte Stückzahl an.

(Flüchtlingsrat Niedersachsen, Mai 2019)

Eine Arbeitshilfe für Vormünder und Begleitpersonen zur Bedeutung der Stellung eines Asylantrags in der Minderjährigkeit. Inhalt: Asylantrag oder aufenthaltsrechtlicher Antrag? Asylantragstellung durch das Jugendamt? Was spricht für eine (schnellst mögliche) Asylantragstellung? Asylantrag bei umF aus einem sog. „sicheren Herkunftsland“? Junge Volljährige – Auswirkungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht bei einer Vormundschaftsbestellung über das 18. Lebensjahr hinaus? Wie und wo wird ein Asylantrag für eine/n umF gestellt?

Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und BumF e.V.

Mai 2019

Eine Arbeitshilfe für Vormünder und Begleitpersonen zum Umgang mit BAMF-Bescheiden von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und jungen volljährigen Geflüchteten bei teilweiser oder vollständiger Ablehnung im Asylverfahren. Inhalt: Der „positive“ Bescheid, der „negative“ Bescheid, das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht, subsidiärer Schutz und die Klage auf höheren Schutz, Abschiebungsverbot und die Klage auf höheren Schutz am Beispiel Afghanistan.

Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und BumF e.V.

Mai 2019

Eine Arbeitshilfe für Vormünder und Begleitpersonen zur Begleitung von umF und jungen volljährigen Geflüchteten im asylrechtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Inhalt: Der Ablehnungsbescheid des BAMF, das Rechtsmittel der „Klage“, die Klagebegründung, der Umgang mit neuen Umständen im Laufe des Klageverfahrens, die mündliche Verhandlung, das Gerichtsurteil.

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und BumF e.V.

(Mai 2019)

In dieser Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kindgerecht dargestellt. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte gibt es? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre.

Dies ist Version der Broschüre in Tigrinya, eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.

(Februar 2017)

In dieser Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kindgerecht dargestellt. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte gibt es? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre.

Dies ist die arabische Version der Broschüre, eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.

(Februar 2017)

In dieser Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kindgerecht dargestellt. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte gibt es? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre.

Dies ist die dari Version der Broschüre, eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.

(Februar 2017)

Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Insgesamt haben 2.211 Personen Fragen zu den Themen Qualifizierung und Arbeitssituation, Situation der Jugendlichen, Medizinische Alterseinschätzung, Vorläufige Inobhutnahme und Verteilverfahren, Betreuung und Unterbringung, Abgänge und „Verschwinden“, Vormundschaft, Asylverfahren, Gesundheitsversorgung, Sprache und Bildung, Hilfe für junge Volljährige sowie Familiennachzug und Zusammenführungen beantwortet.

(Dezember 2017)

Während im Jugendhilfe- und Familienrecht Verfahren zur Berücksichtigung des Kindeswohls existieren, fehlen diese zumeist in den aufenthaltsrechtlichen Vorschriften. Daher hat der Bundesfachverband umF eine Arbeitshilfe erarbeitet, um Ausländerbehörden dabei zu helfen, ihre Arbeit mit umF zu verbessern und ein grundlegendes Verständnis für die Aufgabenbereiche der Jugendhilfe zu entwickeln.

(November 2017)

Seit dem 29. Juli 2017 sind die Jugendämter während der Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen in bestimmten Fällen zur unverzüglichen Asylantragstellung verpflichtet. Diese Pflicht setzt allerdings voraus, dass in einer asylrechtlichen Einzelfallprüfung gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen ermittelt wurde, dass die Voraussetzungen für die Asylantragstellung vorliegen sowie dass die persönliche Situation des Kindes/Jugendlichen die Stellung des Asylantrags zu diesem Zeitpunkt zulässt. Das Kind/der Jugendliche ist zwingend an dieser Entscheidung zu beteiligen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht nach § 42 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII keine Pflicht des Jugendamtes (ASD) zur unverzüglichen Asylantragstellung. In dieser Arbeitshilfe wird deutliche welche Schritte notwendig sind und warum pauschale Asylantragstellungen ohne Einzelfallprüfung vor diesem Hintergrund unzulässig sind.

(Oktober 2017)