Seit dem 29. Juli 2017 sind die Jugendämter während der Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen in bestimmten Fällen zur unverzüglichen Asylantragstellung verpflichtet. Diese Pflicht setzt allerdings voraus, dass in einer asylrechtlichen Einzelfallprüfung gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen ermittelt wurde, dass die Voraussetzungen für die Asylantragstellung vorliegen sowie dass die persönliche Situation des Kindes/Jugendlichen die Stellung des Asylantrags zu diesem Zeitpunkt zulässt. Das Kind/der Jugendliche ist zwingend an dieser Entscheidung zu beteiligen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht nach § 42 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII keine Pflicht des Jugendamtes (ASD) zur unverzüglichen Asylantragstellung. In dieser Arbeitshilfe wird deutliche welche Schritte notwendig sind und warum pauschale Asylantragstellungen ohne Einzelfallprüfung vor diesem Hintergrund unzulässig sind.
(Oktober 2017)
Gemeinsam sind der Bundesfachverband umF e.V. und UNICEF Deutschland der Frage nachgegangen, wie sich der Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe für Familien gestaltet, die in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind. In diesem Rahmen wurden schriftliche Rückmeldungen und telefonische Interviews mit Mitarbeitenden aus Jugendämtern, Beratungsstellen und Flüchtlingsunterkünften aus dem gesamten Bundesgebiet ausgewertet, um eine Handreichung für Jugendämter zu veröffentlichen.
(Juli 2017)
Wie erleben die Jugendlichen den Abschied aus den gewohnten Strukturen und was erwartet sie nach dem Ende der Jugendhilfe? In welchen Bereichen benötigen sie Unterstützung und was sind ihre Ängste? Basierend auf dem Erfahrungswissen von jungen Geflüchteten, aber auch der sie begleitenden Fachkräfte sowie Ehrenamtlichen hat der Bundesfachverband umF einen Leitfaden für Fachkräfte zur Situation geflüchteter junger Volljähriger im Übergang erstellt. In dem Leitfaden werden auch rechtliche Fallstricke und Herausforderungen aufgezeigt.
(Juni 2017)
Wie können Therapien für unbegleitete und begleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche beantragt werden? Der BumF hat zusammen mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) eine Arbeitshilfe mit Tipps und Hinweisen zu Kostenübernahme, Antragsverfahren und rechtlichen Grundlagen dazu erstellt.
(Februar 2017)
Jungen Geflüchteten werden durch eine abrupte oder vorzeitige Beendigung der Jugendhilfe Chancen auf eine selbstbestimmte Zukunftsplanung verwehrt. Bereits erzielte Erfolge der Jugendhilfe werden zudem aufs Spiel gesetzt. Der BumF zeigt mit dieser Arbeitshilfe die Wichtigkeit der Beantragung einer Hilfeverlängerung und die Voraussetzungen, die hiermit verbunden sind, auf.
(Februar 2017)
Die persönliche Anhörung zu den Fluchtgründen ist der zentrale Moment im Asylverfahren. Hier muss eine genaue und ausführliche Schilderung erfolgen – und zwar nach Möglichkeit geordnet und frei von Widersprüchen. Minderjährige, Vormünder und Beistände sollten sich darauf vorbereitet. Bei der Vorbereitung hilft diese aktuelle Arbeitshilfe.
(Juni 2016)
In dieser Publikation wird ein Überblick gegeben über die Ausbildungsverbote und weitere Bildungseinschränkungen, die mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten sind.
(Oktober 2015)
Die Arbeitshilfe des BumF über die Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Inobhutnahme vom 01.11.2015 verschafft einen Überblick über das Verfahren zur vorläufigen Inobhutnahme und der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
(Oktober 2015)
Die hohe Bedeutung der Alterseinschätzung und deren weitreichenden Konsequenzen verlangen, dass dieses Verfahren klaren Standards genügt.
Diese Broschüre vermittelt notwendige Verfahrensgarantien und -maßnahmen für die Alterseinschätzung bei unbegleiteten Minderjährigen. Ausgehend von sozialpädagogischen und rechtlichen Anforderungen an den Umgang mit Minderjährigen werden notwendige Maßnahmen des Kinderschutzes im Rahmen der Alterseinschätzung vorgestellt, die bei jeder Alterseinschätzung berücksichtigt werden sollten.
(Juni 2015)
Was ist unter Partizipationsanspruch der Fachkräfte in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen genau zu verstehen? Inwiefern ist dies als zentraler Wirkfaktor in der Erziehungshilfe zu sehen und welche strukturellen und pädagogischen Grundvoraussetzungen sind damit verbunden? Der BumF hat eine Handlungsempfehlung erstellt, mit dem Ziel gemeinsam mit Jugendlichen und Fachkräften ein sogenanntes Handlungskonzept Partizipation für Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln.
(November 2013)