Der von Irmela Wiesinger verfasste Fachartikel versucht sich an einer Analyse der qualifizierten Inaugenscheinnahme, die in einem grundlegenden Spannungsverhältnis zu den Anforderungen an eine kindeswohl- und beteiligungsorientierte Kinder- und Jugendhilfe steht. Im zweiten Teil enthält er Handlungsempfehlungen an Fachkräfte.

Erstveröffentlichung in JAmt 2024, 58, die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Heidelberg.

(Mai 2024)

Die Unterzeichner*innen sehen mit großer Sorge, dass die Rechte junger Geflüchteter in Deutschland beschnitten werden und Hilfebedarfe von öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zum Teil pauschal geringer eingeschätzt werden. Hintergrund sind Erlasse und Empfehlungen verschiedener Bundesländer, die eine Qualitätsabweichung für etwa 16-jährige männliche unbegleitete Geflüchtete ermöglichen, die aber mit dem geltendem Recht – so ein aktueller umfassender Fachbeitrag – nicht im Einklang stehen. Die Unterzeichner*innen sehen das Primat der Kinder- und Jugendhilfe – die Vorrangstellung der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe – und die Rechtsstaatlichkeit verletzt und fordern eine Rückkehr zu diesen Prämissen einer demokratisch verfassten Jugendhilfe. Sie fordern zudem die Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen rechtebasiert auszugestalten.

(Mai 2024)