Die erst im Dezember 2022 auch von Deutschland gestoppten Vorschläge zur Instrumentalisierungsverordnung werden aktuell wieder zwischen den Mitgliedstaaten verhandelt und zwar versteckt in der sogenannten Krisenverordnung. Folgen sind die Aushebelung des Zugangs zu einem Asylverfahren sowie die Legitimation menschenrechtswidriger Pushbacks als Methode des präventiven Grenzschutzes.

Mitgliedstaaten an den europäischen Außengrenzen verüben schon jetzt unter dem Vorwand des Notstands schwerwiegendste Menschenrechtsverletzungen. Der angebliche Ausnahmezustand wird dazu genutzt, den Menschen den Zugang zu ihren Rechten und humanitärer Hilfe zu verwehren.

Daher appeliert der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. gemeinsam mit über 50 weiteren Organisationen erneut und mit Nachrduck an die Bundesregierung: Nein zu einer Instrumentalisierung durch die Hintertür, Nein zum aktuellen Entwurf der Krisen-Verordnung!

(Juli 2023)

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. appelliert gemeinsam mit über 30 Organisationen der Zivilgesellschaft an die Bundesregierung: Das Recht an den EU-Außengrenzen muss eingehalten werden! Nein zur Instrumentalsierungsverordnung.

Die Instrumentalisierungsverordnung droht, an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt aber das Recht und gibt so denen, die es derzeit an den Außengrenzen brechen, recht. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung eindringlich auf, gegen diesen Vorschlag zu stimmen.

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. ruft gemeinsam mit vielen weiteren Kinder- und Menschenrechtsorganisationen die Bundesregierung dazu auf, beim bevorstehenden Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni keine Vereinbarungen einzugehen, die die Rechte und das Wohl geflüchteter Kinder und Jugendlicher gefährden.

Deutschland muss konsequent gegen die Einführung von Grenzverfahren in Haftlagern, die Ausweitung sicherer Drittstaaten und die Absenkung von Verfahrensgarantien für geflüchtete Kinder und Jugendliche stimmen, so die gemeinsame Forderung. Die Organisationen warnen vor einer massiven Entrechtung geflüchteter Kinder und Jugendlicher in der EU, sollten die vorgeschlagenen Reformen beschlossen werden.

(Juni 2023)

Gemeinsame Stellungnahme mit LAGM*A NRW, Agisra e.V. und Projekt.Kollektiv (IDA-NRW) zur aktuellen Asylpolitik.

Im Rahmen einer Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschef*innen der Länder am 10. Mai 2023 wurden im Kontext der „Gemeinsamen Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern“ mehrere Beschlüsse gefasst, die als „Unterstützung der Kommunen, gesteuerter Zugang, beschleunigte Verfahren, verbesserte Rückführung“ zusammengefasst werden.

(Juni 2023)

Gemeinsam mit über 50 Organisationen fordert der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. die Bundesregierung zur Abkehr von ihren Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf.

Mit Blick auf das Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni 2023 appelliert das Bündnis an Innenministerin Nancy Faeser (SPD), ihrer humanitären Verantwortung gerecht zu werden und ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen. Es dürfe keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes geben.

(Mai 2023)

Die Entscheidung der EU, erstmals die sogenannte Massenzustromsrichtlinie anzuwenden hat auf die Situation geflüchteter Menschen aus der Ukraine direkte Auswirkungen und bringt eine Reihe von Besserstellungen mit sich, von der Geflüchtete aus anderen Teilen der Welt nicht profitieren. Was bedeutet das für die Praxis in der Arbeit mit den Geflüchteten und vor allem mit Jugendlichen?

Rechtliche Neuerungen Juli 2022

Im zweiten Halbjahr 2020 wird die Bundesrepublik Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. 42 Menschen- und Kinderrechtsorganisationen fordern in einem offenen Brief an die Bundesregierung, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Reform des Gemeinsamen europäischen Asylsystem garantiert werden.

Mehrere tausend unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben unter katastrophalen Bedingungen in Griechenland auf der Straße, in Flüchtlingslagern für Erwachsene oder sind in Haft. 19 Organisationen fordern die Bundesregierung daher auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen und rechtliche Spielräume für die Zusammenführung mit Angehörigen in Deutschland zu nutzen.

(Oktober 2019)

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe müssen oft mit unzureichenden Informationen über das, was unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) auf dem Weg nach Deutschland mitgemacht haben, arbeiten. Der Bericht stellt daher sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die faktische Situation für Minderjährige in Griechenland dar und hilft bei der Einordnung praktischer, verfahrensrelevanter Fragen etwa derjenigen, wie eine bestimmte Altersangabe in eine Datenbank gelangt oder warum das Verfahren zur Familienzusammenführung nicht vorangeht.

Schutzgebühr: 3 Euro

(148 Seiten, Juli 2019)

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat einen Entwurf für ein Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) vorgelegt, der die gesetzlichen Hürden für Abschiebungen verringern soll. Faktisch verringert das Gesetz jedoch vor allem bestehende Integrationsperspektiven und sieht eine vollständige Leistungsverweigerung für bestimmte Personengruppen vor. Zudem räumt es der Exekutive umfassende Befugnisse und weite Ermessensspielräume ein, die Kernelemente des Rechtsstaatsprinzips, im Hinblick auf die Bedingungen der Abschiebungshaft, infragestellen. Die geplanten Gesetzesänderungen lehnt der BumF daher ab.

(April 2019)