In dieser Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kindgerecht dargestellt. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte gibt es? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre.

Dies ist die arabische Version der Broschüre, eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.

(Februar 2017)

In dieser Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kindgerecht dargestellt. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte gibt es? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre.

Dies ist die dari Version der Broschüre, eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.

(Februar 2017)

Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Insgesamt haben 2.211 Personen Fragen zu den Themen Qualifizierung und Arbeitssituation, Situation der Jugendlichen, Medizinische Alterseinschätzung, Vorläufige Inobhutnahme und Verteilverfahren, Betreuung und Unterbringung, Abgänge und „Verschwinden“, Vormundschaft, Asylverfahren, Gesundheitsversorgung, Sprache und Bildung, Hilfe für junge Volljährige sowie Familiennachzug und Zusammenführungen beantwortet.

(Dezember 2017)

Forderungen des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. zum Kinder- und Jugendhilferecht anlässlich der Koalitionsverhandlungen.

 

(Oktober 2017)

 

Seit dem 29. Juli 2017 sind die Jugendämter während der Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen in bestimmten Fällen zur unverzüglichen Asylantragstellung verpflichtet. Diese Pflicht setzt allerdings voraus, dass in einer asylrechtlichen Einzelfallprüfung gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen ermittelt wurde, dass die Voraussetzungen für die Asylantragstellung vorliegen sowie dass die persönliche Situation des Kindes/Jugendlichen die Stellung des Asylantrags zu diesem Zeitpunkt zulässt. Das Kind/der Jugendliche ist zwingend an dieser Entscheidung zu beteiligen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht nach § 42 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII keine Pflicht des Jugendamtes (ASD) zur unverzüglichen Asylantragstellung. In dieser Arbeitshilfe wird deutliche welche Schritte notwendig sind und warum pauschale Asylantragstellungen ohne Einzelfallprüfung vor diesem Hintergrund unzulässig sind.

(Oktober 2017)

Wie können Therapien für unbegleitete und begleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche beantragt werden? Der BumF hat zusammen mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) eine Arbeitshilfe mit Tipps und Hinweisen zu Kostenübernahme, Antragsverfahren und rechtlichen Grundlagen dazu erstellt.

(Februar 2017)

In dieser Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kindgerecht dargestellt. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte gibt es? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre.

Dies ist die englische Version der Broschüre, eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.

(Februar 2017)

In dieser Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kindgerecht dargestellt. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte gibt es? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre.

Dies ist die französische Version der Broschüre, eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.

(Februar 2017)

In dieser Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kindgerecht dargestellt. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte gibt es? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre.

Dies ist die deutsche Version der Broschüre, eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.

(Februar 2017)

Um die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes zur vorläufigen Inobhutnahme und Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erfassen, hat der BumF eine bundesweite Online-Umfrage durchgeführt, bei der u.a. Informationen und Einschätzungen zur Situation der Minderjährigen im Verteilverfahren sowie während der vorläufigen Inobhutnahme  nach § 42a SGB VIII, der regulären Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und in den Anschlussmaßnahmen nach §§27 ff SGB VIII, abgefragt wurden. Die Ergebnisse zeichnen ein Bild von der teilweise hoch defizitären Aufnahmestruktur für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland.

(Juli 2016)