Wie kann ich einen Asylantrag stellen? Welche Rechte habe ich im Asylverfahren? Wie kann ich mich auf die Anhörung vorbereiten? Was kann ich machen, wenn mein Asylantrag abgelehnt wurde? Welche Wege und Möglichkeiten gibt es, neben dem Asylverfahren, um in Deutschland zu bleiben? Wen kann ich fragen, wenn ich Hilfe brauche? Was ändert sich, wenn ich 18 Jahre alt werde? Dies und vieles mehr wird in einfacher Sprache erklärt und durch (Schau-)Bilder ergänzt, welche die erklärten Begriffe darstellen.
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(Flüchtlingsrat Niedersachsen, Mai 2019)
Eine Arbeitshilfe für Vormünder und Begleitpersonen zur Bedeutung der Stellung eines Asylantrags in der Minderjährigkeit. Inhalt: Asylantrag oder aufenthaltsrechtlicher Antrag? Asylantragstellung durch das Jugendamt? Was spricht für eine (schnellst mögliche) Asylantragstellung? Asylantrag bei umF aus einem sog. „sicheren Herkunftsland“? Junge Volljährige – Auswirkungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht bei einer Vormundschaftsbestellung über das 18. Lebensjahr hinaus? Wie und wo wird ein Asylantrag für eine/n umF gestellt?
Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und BumF e.V.
Mai 2019
Eine Arbeitshilfe für Vormünder und Begleitpersonen zum Umgang mit BAMF-Bescheiden von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und jungen volljährigen Geflüchteten bei teilweiser oder vollständiger Ablehnung im Asylverfahren. Inhalt: Der „positive“ Bescheid, der „negative“ Bescheid, das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht, subsidiärer Schutz und die Klage auf höheren Schutz, Abschiebungsverbot und die Klage auf höheren Schutz am Beispiel Afghanistan.
Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und BumF e.V.
Mai 2019
Eine Arbeitshilfe für Vormünder und Begleitpersonen zur Begleitung von umF und jungen volljährigen Geflüchteten im asylrechtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Inhalt: Der Ablehnungsbescheid des BAMF, das Rechtsmittel der „Klage“, die Klagebegründung, der Umgang mit neuen Umständen im Laufe des Klageverfahrens, die mündliche Verhandlung, das Gerichtsurteil.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und BumF e.V.
(Mai 2019)
Dürfen unbegleitete Minderjährige überhaupt abgeschoben werden? Was sind die Anforderungen an Behörden bei einer Abschiebung? Darf der Vormund bei einem Termin bei der Ausländerbehörde weggeschickt werden? Darf sich die Polizei zum Zweck der Abschiebung Zutritt zu einer Jugendhilfeeinrichtung verschaffen? Wie können sich die Jugendlichen und die betreuenden Fachkräfte wehren? Welche Besonderheiten gelten bei jungen Volljährigen? Zur Klärung dieser und vieler weiterer Fragen soll die neue Arbeitshilfe einen Beitrag leisten.
(März 2019)
Für begleitete minderjährige Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt besteht ein umfänglicher Anspruch auf Jugendhilfeleistungen, sofern die Leistung im Interesse des Kindes erforderlich ist. Dennoch erhält ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Personensorgeberechtigter nach Deutschland einreisen, während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Da hier ein großer Handlungsbedarf besteht, hat der Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit mit Unterstützung des Bundesfachverband umF einen Handlungsleitfaden hierzu erarbeitet.
(November 2018)
Ein Übergang ist immer von Brüchen und Unsicherheiten durchzogen, insbesondere der Übergang in andere Leistungssysteme. Nicht abgestimmte Verfahren und daraus folgende Versorgungslücken prägen häufig die Realität junger Menschen bei Verlassen der Jugendhilfe. Die zahlreichen unterschiedlichen Übergänge stellen vielfältige Herausforderungen für die jungen Menschen und ihr Unterstützungssystem dar.
Als Hilfe für die Übergangsgestaltung hat der BumF gemeinsam mit der SchlaU-Schule in München und mit Unterstützung durch das bayrische IvAF-Netzwerk FiBA 2 – Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung Checklisten für den Übergang erstellt.
(August 2018)
Den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erreichen vermehrt Hinweise, dass das Auswärtige Amt Anträge auf Familiennachzug, in denen während des Verfahrens die Volljährigkeit eingetreten ist, mit dem Argument ablehnt, das Urteil des EuGH vom 12. April 2018 sei in Deutschland nicht anwendbar, da eine Vergleichbarkeit mit der niederländischen Rechtslage fehle und werde daher in Deutschland nicht umgesetzt.
Im Folgenden hat der Bundesfachverband umF die Hinweise zur Umsetzung Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 12. April 2018 an der vom Auswärtigen Amt vertretene Rechtsauffassung ausgerichtet.
(Oktober 2018)
Junge Geflüchtete, die gemeinsam mit ihren Familien nach Deutschland gekommen sind, finden in dieser Broschüre wichtige Informationen zu ihrer ersten Zeit in Deutschland:
Welche Rechte haben Jugendliche in Deutschland und wie kann man diese durchsetzen? Was ist Diskriminierung und was kann man dagegen tun? Welche Perspektiven und Möglichkeiten gibt es für Schule, Ausbildung, Studium und Beruf? Wo und wie können junge Geflüchtete und ihre Familien Unterstützung, Hilfe und Beratung finden? Welche Perspektiven gibt es für den Aufenthalt und die Familienzusammenführung? Und was ist, wenn jemand aus der Familie krank wird?
(Juli 2018)
Während im Jugendhilfe- und Familienrecht Verfahren zur Berücksichtigung des Kindeswohls existieren, fehlen diese zumeist in den aufenthaltsrechtlichen Vorschriften. Daher hat der Bundesfachverband umF eine Arbeitshilfe erarbeitet, um Ausländerbehörden dabei zu helfen, ihre Arbeit mit umF zu verbessern und ein grundlegendes Verständnis für die Aufgabenbereiche der Jugendhilfe zu entwickeln.
(November 2017)