Aktuelles
04.12.2023
Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen

In einem aktuellen Bericht »Vor Mauern und hinter Gittern« zur Situation an den EU-Außengrenzen zeigt terre des hommes am Beispiel von Ungarn, Griechenland, Bulgarien und Polen kinderrechtswidrige Praktiken auf. Der Bericht bezieht sich vor allem auf die Erfahrungen und Hinweise zivilgesellschaftlicher Projektpartnerorganisationen und verweist auch auf die Mitverantwortung der EU, deren Institutionen das Verhalten der Mitgliedsstaaten billigen und stützen.

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30.11.2023
Gemeinsame Presseerklärung zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten

Der Handlungsdruck, adäquate Betreuung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete bereitzustellen ist groß und es braucht dringend Lösungen. Diese müssen jedoch in jedem Fall dem Kindeswohl entsprechen und sich innerhalb des Rahmens des SGB VIII bewegen! Momentan sind allerdings vielerorts Entwicklungen zu beobachten, die dies missachten. Ein negatives Beispiel lieferte das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Erlass vom 28. September 2023 unter der Überschrift „zur Schaffung von Kapazitäten zur kindeswohlsichernden Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern“.

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28.11.2023
Kundgebung am 30.11. gegen die geplanten Verschärfungen im Staatsangehörigkeitsgesetz

Das Bündnis „Pass(t) uns allen” fordert anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am Donnerstag die Abgeordneten auf, die zahlreichen Einschränkungen in dem Entwurf zurückzunehmen. Hierzu veranstaltet das Bündnis am 30. November eine Kundgebung vor dem Bundestag.

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27.11.2023
Stellungnahme zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, 25. November 2023

Der „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“, am 25. November, und die anschließenden Aktionstage (25. November bis 10.Dezember) widmen sich dem Kampf gegen die alltägliche patriarchale Gewalt, der Mädchen und FLINTA* weltweit ausgesetzt sind. Dies ist umso dringlicher angesichts der aktuellen Kriege und Konflikte, die das Risiko massiv erhöhen, geschlechtsspezifische Gewalt zu erfahren und viele Mädchen und FLINTA* zur Flucht zwingen. Doch auch während und nach der Flucht setzen sich Gewalterfahrungen häufig fort. Mit der zunehmenden, rigiden Abschottung der EU werden die Fluchtrouten immer gefährlicher, auch hinsichtlich des Risikos Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu werden. Statt in Deutschland Schutz zu finden, nehmen auch hier angesichts eines massiven Rechtsrucks, des virulenten Rassismus und schwerwiegender asyl- und aufenthaltsrechtlicher Verschärfungen Gewalterfahrungen zu.

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Kostenlose Online-Kurse zur traumasensiblen Unterstützung von Minderjährigen

Veranstaltungen
Vertiefungsseminar „Geschlechtsspezifische Verfolgung von Mädchen und jungen Frauen“
27.11.2023, 10:00-13:30
Online Seminar

Menschen fliehen aus ganz unterschiedlichen Gründen. Insbesondere für Mädchen* und junge Frauen* ergeben sich darüber hinaus spezifische Fluchtgründe, die an das Geschlecht und/ oder die sexuelle Orientierung geknüpft sein können. Sie fliehen beispielsweise aufgrund sexueller oder häuslicher Gewalt, Zwangsheirat oder drohender Genitalverstümmelung (FGM/C, Female Genital Mutilation). In Deutschland wird die geschlechtsspezifische Verfolgung als Fluchtgrund rechtlich anerkannt. Betroffene geschlechtsspezifischer Verfolgung sind als besonders schutzbedürftige Personen im Sinne der Aufnahmerichtlinie anzusehen und haben als solche besondere Verfahrensgarantien. In der Praxis zeigt sich jedoch eine große Diskrepanz zwischen der von Fachberatungsstellen beobachteten Anzahl von Betroffenen und der sehr geringen Anzahl der tatsächlichen Anerkennungen im Asylverfahren. Hinzukommt, dass es flächendeckend an einer frühzeitigen systematischen Identifizierung von Betroffenen fehlt und Mädchen* und junge Frauen* kaum Zugang zu Informationen zu den eigenen Rechten haben. Infolge kommt diese herausfordernde Aufgabe den Unterstützungsstrukturen von geflüchteten Mädchen* und jungen Frauen* zu. Für Fachkräfte, die mit dieser Personengruppe arbeiten, ist daher eine Sensibilisierung bezüglich einer potentiellen Betroffenheit von geschlechtsspezifischer Verfolgung besonders wichtig. Um Betroffene über ihre Rechte zu informieren und dabei zu unterstützen, diese im Asylverfahren geltend zu machen, müssen Fachkräfte über den einschlägigen rechtlichen Rahmen informiert zu sein. In dem Vertiefungsseminar „Geschlechtsspezifische Verfolgung von Mädchen und jungen Frauen“ werden daher Fragen wie diese geklärt:

  • Welche Erfahrungen von Mädchen* und jungen Frauen* können als geschlechtsspezifische Verfolgung identifiziert werden?
  • Welche geschlechtsspezifischen Rechte gibt es im Asylverfahren?
  • Wie können geschlechtsspezifischen Verfolgungsgründe wirksam im Asylverfahren geltend gemacht werden?
Neben einem umfangreichen theoretischen Input mit konkreten Fallbeispielen wird es auch Raum für Fragen, Austausch und Diskussion geben. Referentin: Claire Deery, Rechtsanwältin Hinweis: Es gibt ein begrenztes Kontingent an Soliticktes für junge Menschen, Ehrenamtliche, Aktivist*innen aus selbstorganisierten Strukturen o.ä.. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die veranstaltung@b-umf.de. Die Plätze können erst kurzfristig vergeben werden. Wir melden uns dazu spätestens am 23.11.2023 mit einer Antwort zurück. Förderung: Die Workshop-Reihe findet im Kontext unseres Projekts „Netzwerk geflüchtete Mädchen und junge Frauen. Gendersensible Soziale Arbeit mit jungen Geflüchteten“ statt. Dieses Projekt wird durch die Stiftung Deutsche Jugendmarke und die Aktion Mensch gefördert.   Aktion MenschDeutsche Jugendmarke

Fortbildung: Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen
07.12.2023, 13:00-17:00
Haus der Diakonie

Inhalt: Viele unbegleitete minderjährige Geflüchtete möchten ihre Familie zu sich nach Deutschland nachholen. Dabei brauchen sie Unterstützung, denn die rechtlichen Regelungen und Visaverfahren sind kompliziert. In dieser Fortbildung sollen daher Fragen wie diese geklärt werden: Welche Voraussetzungen gelten für den Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen, je nachdem welchen Schutzstatus sie im Asylverfahren erhalten haben? Welche Angehörigen können kommen? Wie läuft das Verfahren ab? Was ist zu tun? Welche Fristen sind zu beachten? Wie kommt die Familie an einen Botschaftstermin? Was tun, wenn die/der Jugendliche bald volljährig wird oder wenn auch Geschwister nachkommen sollen? Referent*innen: Sebastian Muy und Miriam Wollmer, BBZ   Eine Veranstaltung des Projektes: “Kindgerechtes Ankommen sicherstellen! – Stärkung des Ankunfts-, Unterstützungs- und Integrationssystems unbegleiteter Minderjähriger”, finanziert durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU. Europäische Union - Europa fördert Buchungshinweis Wir haben ab und zu Probleme mit dem Buchungstool, es werden in seltenen Fällen keine Bestätigungsmail versendet. Ihre Buchung war i.d.R. trotzdem erfolgreich. Bitte melden Sie sich nicht mehrfach für die Tagung an, wenn Sie zeitnah keine Bestätigungsmail erhalten, sondern wenden Sie sich an info@b-umf.de .

Wer kümmert sich um mich? Welche Rechte habe ich? Mit welchen Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Unser Portal von jungen Geflüchteten für junge Geflüchtete.

Aktuelle Themen
Passbeschaffung & Identitätsklärung

Das Thema Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung ist in den letzten Jahren zu einem zentralen Bestandteil der Beratungspraxis geworden. Zur Unterstützung der Beratung haben wir daher relevante Arbeitshilfen, Rechtsprechung und Vorlagen gesammelt.

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Rassismuskritik und Empowerment in der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen

Diskriminierung und Rassismus bilden eine Alltagserfahrung, die das Leben junger Menschen mit Fluchterfahrung in Deutschland auf vielerlei Weise prägen und beeinträchtigen. Das Verzeichnis „Rassismuskritisch und empowernd arbeiten mit jungen geflüchteten Menschen“ bietet Informationen, Kontakte und Anregungen für den Schutz und die Unterstützung von jungen Menschen im Umgang mit Diskriminierung und Rassismus.

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Bleiberecht

Abseits des Asylverfahrens gibt es weitere Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung für junge Menschen, die nur geduldet in Deutschland leben. Das seit 2023 neu eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht, die Bleiberechtsregelungen, die Ausbildungsduldung, Härtefallkommissionen und Petitionen bieten Perspektiven. Auf dieser Seite finden sich mehrsprachige Informationen für Jugendliche und Fachkräfte zu diesen rechtlichen Möglichkeiten. Trotz zuletzt positiver Änderungen sind die Regelungen nicht ausreichend: Zusammen mit der Initiative Jugendliche ohne Grenzen, den Landesflüchtlingsräten und weiteren Organisationen setzt sich der BumF daher für eine Verbesserung der Gesetzeslage ein, damit junge Menschen ohne Angst in Deutschland leben können.

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